Behandlungskosten


Abgerechnet wird nach der (GebüH) Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

 
Immer mehr gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten für die osteopathische Behandlung. Voraussetzung dafür ist die Verordnung durch ein ärtzliches Rezept.

 
Die Zusatzversicherungen und die privaten Krankenversicherungen übernehmen meist -
zumindest teilweise, wenn Heilpraktikerleistungen im Versicherungspaket enthalten sind - die Kosten der osteopathische Behandlung.
Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenerstattung. Ein aktuelles Verzeichnis der Leistungen finden Sie unter: https://www.osteokompass.de/